Die
Fahrerlaubnis

ANTRAG AUF DIE FAHRERLAUBNIS

Nachdem Sie sich bei uns in der Fahrschule angemeldet haben, müssen Sie beim Bürgeramt oder im Führerscheinbüro einen Antrag auf die Fahrerlaubnis stellen. Die dafür nötigen Unterlagen finden Sie weiter unten. Der Antrag darf frühstens sechs monate vor dem Erreichen des Mindestalters gestellt werden. Die Fahrerlaubnis wird dafür benötigt, um später zuerst die theoretische und danach die praktische Prüfung abzulegen. Die bearbeitungszeit des Antrags ist immer unterschiedlich, man sollte aber in der Regel schon mit ca. sechs bis acht Wochen rechnen. Nach der Ausstellung bleibt die Fahrerlaubnis ein Jahr gültig. In diesem Zeitraum muss mindestens die theoretische Prüfung abgegeben werden. Ab dem Tag wo die theoretische Prüfung bestanden wird, verlängert sich die Zeit um ein weiteres Jahr und in dieser Zeit ist die praktische Prüfung zu absolvieren. Um die Ausbildungszeit so gering wie möglich zu halten, sollten Sie den Antrag auf die Fahrerlaubnis so schnell wie möglich stellen. Weil ohne die Fahrerlaubnis wie schon erwähnt keine Prüfungen abgelegt werden können.

Um die Ausbildungszeit weiter zu verkürzen und die Ausbildung so effektiv wie möglich zu gestalten, sollte man in der Zeit, in der der Antrag bearbeitet wird schon mit dem theoretischen und praktischen Ausbildung anfangen. weil die theoretische bzw. die praktische Ausbildung auch mehrere Wochen in Anspruch nimmt. Darüber finden Sie mehr Informationen unter dem Menü Ausbildung.

Damit Ihr Antrag von der Behörde sofort in Bearbeitung genommen werden kann, brauchen Sie folgende Unterlagen.

  • Personalausweis / gültiger Reisepass mit Aufenthaltserlaubnis
  • Ein aktuelles Passbild (Biometrisch) ohne Kopfbedeckung. Frauen die aus religiösen Gründen eine Kopfbedeckung tragen nehmen von der Moschee eine Bescheinigung
  • Bearbeitungsgebühr ca. 48,-
  • Ausbildungsvertrag von der Fahrschule
  • Bescheinigung über die Lebensrettende Sofortmassnahmen (Erste-Hilfekurs)
  • Sehtest
  • Beim Führerschein mit 17 Jahren Begleitperson/en
  • Wenn es sich um eine Umschreibung handelt, Übersetzung vom alten Führerschein

 

Ausserdem müssen Sie beim Bürgeramt folgende Angaben machen.

  • Angabe der beantragten Klasse bzw. Klassen
  • Angabe der Prüfstelle DEKRA / TÜV

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